Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Vertretung der Arbeitnehmer durch Betriebsräte. Es gibt den Betriebsräten weitgehende Rechte. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats an den unternehmerischen Entscheidungen und Maßnahmen sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Sie reichen von Informationsrechten über Anhörungs- und Beratungsrechten und Überwachungsaufgaben bis hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung. Insoweit ist der Arbeitgeber in seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit beschränkt. Die Mitbestimmungsrechte beziehen sich auf soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. Teilweise sind sie freiwilliger Natur, teilweise sind sie jedoch auch erzwing bar.
Der Stellenwert betriebsverfassungsrechtlicher Kenntnisse ist damit für den betrieblichen Alltag nicht zu unterschätzen. Nicht umsonst fordert das Betriebsverfassungsgesetz (§ 2 Absatz 1 BetrVG) die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Ob Sie zum Betriebsrat gewählt wurden und sich in Ihrer Rolle als Interessenvertreter erst einmal zurecht finden müssen oder sich als Arbeitgeber mit betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen auseinanderzusetzen haben, wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung gern rund um alle Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Arbeitsrecht für Betriebsräte in Darmstadt - Ihr Ansprechpartner ist:
Rechtsanwalt Kai Sulzmann
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