Bei allen Problemen rund um den Kauf Ihres Fahrzeugs (bzw. die Gewährleistung bei Mängeln des gekauften Fahrzeugs), die Anmietung oder das Leasing von Fahrzeugen sind wir gerne für Sie da, nicht nur in Darmstadt, dem Rhein-Main-Gebiet und Südhessen. Nachfolgend kurz skizziert einige typische Fallgestaltungen:
Der Kauf eines Kraftfahrzeuges - egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen - bringt oft Probleme mit sich. Nicht nur bei Bezahlung und Übergabe eines Fahrzeugs "hakt" es manchmal. Häufig sind Mängel vorhanden und der Käufer muss sich auf Mängelgewährleistung berufen.
Bei Neuwagen stellt sich dann häufig das Problem, wann und in welchem Umfang der Käufer "Nachbesserungen" akzeptieren muss oder schließlich das "Montagsauto" zurückgeben kann. Bei der Rückgabe muss dann für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden, deren Höhe oft zu weiterem Streit führt.
Bei Gebrauchtwagen wird die Mängelgewährleistung nahezu immer im Kaufvertrag ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungsausschluss ist aber keineswegs immer wirksam. Besondere Beschaffenheitsvereinbarungen im Kaufvertrag, arglistige Täuschung über vertragswesentliche Umstände oder auch besondere Wissensvorsprünge (z.B. im Verhältnis zwischen Händlern und Verbrauchern) können die Tür zur vertraglich ausgeschlossenen Gewährleistung wieder aufstoßen. Auch hier stellt sich bei Rückabwicklung des Kaufvertrages die Frage nach der angemessenen Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.
Auch beim Kraftfahrzeug-Leasing kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen, meist im Zusammenhang mit der Leasingabrechnung, sei es bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, sei es hinsichtlich etwaiger Diskrepanzen des Soll- und Istzustandes des Fahrzeugs bei Rückgabe.
Schließlich ergeben sich bei der Anmietung von Kraftfahrzeugen ebenfalls oft Probleme, etwa wenn es, bei unklarer Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs bei Anmietung, um die Verantwortlichkeit für bei Rückgabe - noch oder neu? - vorliegende Beschädigungen geht. Manchmal ist auch der Umfang der bei Anmietung abgeschlossenen Versicherung für Fahrzeugschäden am Ende nicht mehr so eindeutig, wie der Mieter bei Anmietung dachte.
Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Kai Sulzmann.