Zudem muss der Arbeitgeber genau darlegen, wer die rationalisierten Aufgaben künftig übernehmen soll.
Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können so aus innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen folgen. Führt der Arbeitgeber einen dauerhaften Auftragsrückgang in Abgrenzung zu kurzfristigen Auftragsschwankungen als Kündigungsgrund an, so muss er die Dauerhaftigkeit des Rückgangs des Auftragsvolumens anhand eines Vergleichs einschlägiger Daten aus repräsentativen Referenzperioden nachvollziehbar machen.